AGB für den ZWEI SEEN-Bootsverleih

 

Die Vermietung erfolgt grundsätzlich nur an angemeldete Campinggäste von Naturcamping Zwei Seen.

Eine Vermietung an externe Gäste/Besucher ist nicht möglich.

  • Ein gültiges Ausweisdokument muss bei der Anmietung von Motorbooten hinterlegt werden.
  • Der Mietpreis ist im Voraus vor Ort zu entrichten.
  • Bei Nichterscheinen / Nichtinanspruchnahme des Mietbootes wird der gezahlte Mietpreis als Ausfallgebühr einbehalten.
  • Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können. Das Tragen von Schwimmwesten ist Pflicht. Wenn der Mieter keine Schwimmweste nutzen möchte, obwohl sie ihm angeboten wurde, hat er dies im Falle eines Unfalls selbst zu vertreten.
  • Der Mieter erklärt, dass er die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl beladen und die Boote nicht bei Sturm oder Gewitter benutzen wird.
  • Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften einzuhalten.
  • Die Benutzung der Boote in alkoholisiertem oder aus anderen Gründen fahruntüchtigem Zustand ist nicht gestattet.
  • Die ausgeliehenen Gegenstände werden vollzählig und funktionstüchtig ausgegeben und sind in diesem Zustand wieder zurückzubringen. Die Kaution wird bei Rückgabe ohne Beanstandung erstattet. Die Weitergabe der ausgeliehenen Gegenstände sowie deren Nutzung durch Dritte ist untersagt.
  • Verluste und Schäden sind bei der Rückgabe zu melden, der Teilnehmer haftet für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur in vollem Umfang.
  • Naturcamping Zwei Seen übernimmt keine Haftung für Schäden an Dritte und durch unsachgemäße Behandlung der Mietgegenstände durch den Mieter und ist berechtigt, den Mietvertrag zu verweigern oder fristlos zu kündigen, wenn sich der Mieter vertragswidrig verhält oder höhere Gewalt (Wetterbedingungen) einer Vermietung entgegenstehen.