Reservierungsbedingungen Mietobjekte (Blockhaus, Safarizelt, Schlaffass, Tipi)
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Der Mindestaufenthalt in den Mietobjekten beträgt
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in der Nebensaison 2-3 Nächte,
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an Feier- / Brückentagen (z.B. Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten) 3-4
Nächte,
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in der Hauptsaison / Sommerferienzeit mindestens 7 Nächte mit festen An- und Abreisetagen (freitags im Safarizelt und samstags im Blockhaus). Safarizelte und Blockhäuser sind in der Sommerferien-Hauptsaison nur 2-wöchig = 14 Nächte
buchbar, ab Mai bei Verfügbarkeit auch 7 Nächte.
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Die Schlaffässer haben wochentags keine festen An-/Abreisetage und sind am Wochenende nur von Fr-So
buchbar. Der Mindestaufenthalt beträgt 2 Nächte, über Feiertage 3-4 Nächte.
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Die Tipis haben 3
Nächte Mindestaufenthalt, in der Hauptsaison 5 Nächte.
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Nach Erhalt der Buchungsanfrage für eine Mietunterkunft und bei Verfügbarkeit wird eine Vorreservierung per E-Mail versandt.
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Zur verbindlichen Buchung der Mietunterkunft ist eine kurzfristige Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises (1. Hälfte), bei
Kurzaufenthalten von 2 oder 3 Nächte der Gesamtpreis, fällig. Die Zahlungsmodalitäten und -frist sind der vorläufigen Reservierungsbestätigung zu entnehmen. Mit fristgemäßer Überweisung der
Anzahlung sind die Mietbedingungen akzeptiert und eine feste Buchung erfolgt. Die erhaltenen Zahlungen werden nicht gesondert bestätigt.
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Bis 21 Tage vor Anreise ist die 2. Hälfte des Gesamtpreises zu überweisen (Termin und Betrag siehe Bestätigung). Beträgt der Gesamtaufenthalt bis 3 Tage
und/oder liegen zwischen Reservierungs- und Anreisedatum weniger als 6 Wochen, ist der Mietbetrag kurzfristig in einer Summe, d.h. zu 100%, fällig.
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Storniert der Gast aus persönlichen Gründen die Buchung, bleibt er gemäß Gesetz grundsätzlich zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet. Bei einem Rücktritt von der festen Buchung, die nur schriftlich per E-Mail an storno@zweiseen.de bearbeitet wird, werden zeitabhängig folgende Stornierungskosten fällig:
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Bis 6 Wochen = 42 Tage vor Anreisetag: 0 % - die Anzahlung wird
abzüglich einer Aufwandspauschale von 100 € (für Aufenthalte bis 3 Nächte: 50 €) erstattet.
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vom 41. bis 22. Tag: 50 % des Gesamtpreises,
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ab 21. Tag bis zum Anreisetag oder bei Nichtanreise: 100 % des Gesamtpreises. Nicht in Anspruch genommene oder anfallende Kosten wie z.B. Kühlfachnutzung werden hierbei nicht berechnet. Eine gelingende Neuvermietung setzen wir
anteilig kostenmindernd
an.
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Im Falle einer späteren Anreise oder eine vorzeitigen Abbruchs des Aufenthalts in einer Mietunterkunft erfolgt keine Rückerstattung. Wir empfehlen eine
Reiserücktritts-/abbruchversicherung.
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Sonderregel für geltende CORONA-Auflagen ab
15.3.2021: Im Falle eines deutschlandweiten Reiseverbots oder Einreise-/Beherbergungsverbots in MV wird eine bestehende Buchung kostenfrei storniert und die geleistete Anzahlung als Gutschein
erhalten. Sollte der Buchende selbst erkranken, in Quarantäne müssen oder einem lokalen Reiseverbot unterliegen, erfolgt keine kostenfreie Stornierung.
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Bei Anreise ist eine Kaution von 200 € in bar zu hinterlegen.
Die Kaution / Sicherheitsleistung wird bei ordnungsgemäßer, gereinigter und mängelfreier Rückgabe des Mietobjekts und der Ausstattung zurückerstattet.
Kurabgabe und eventuelle verbrauchsabhängige Zusatzkosten oder andere Leistungen (Dusche, W-LAN) werden bei Abreise
berechnet.
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Die besenreine Endreinigung der Mietunterkunft erfolgt durch den
Mieter. Reinigungsutensilien/-mittel und Checkliste werden gestellt. Die Grundnachreinigung übernimmt der Vermieter.
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Wissenswertes zu unseren Mietobjekten (Blockhaus, Safarizelt, Schlaffass, Tipi)
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Check-in / Anreise zwischen 16 bis 18 Uhr.
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Check-out am Abreisetag bis 11 Uhr. Vor Schlüssel- und Transponderabgabe und Kautionsrückgabe in der Rezeption erfolgt die Abnahme der
Mietunterkunft durch unser Personal.
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Maximale Personenanzahl / Hund:
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Blockhaus: 4 Personen / Kein
Hund
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Safarizelt: 4 bis 5 Personen
/ 1 Hund nur in SA143
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Schlaffass: 2 Personen / 1 Hund auf
Anfrage in zwei besonderen Fasseinheiten
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Tipi: 4-6 Erwachsene oder 6-8 Kinder / 1 Hund auf
Anfrage
Das Mietobjekt darf nur bis zu der angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden,
die bereits bei Anmeldung angegeben werden müssen. Eine Aufbettung ist nicht möglich, nur auf Anfrage für ein Kleinkind im Babybett oder
extern über unser mobiles Schlaffass für 2 Personen, das neben jede Mietunterkunft gestellt werden kann. Auch Tagesbesucher sind vor
Betreten des Geländes anmelde- und gebührenpflichtig. Alle Gäste sind
verpflichtet, sich an die Platzordnung zu halten. Der Hauptmieter einer Unterkunft haftet persönlich für alle Mitreisenden.
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In allen unseren Mietunterkünften gilt striktes Rauchverbot, dies gilt auch für Terrassen, Vorzelte und die direkte Umgebung der Unterkünfte
aus Holz oder Zeltstoff. Bitte benutzen Sie auch den Grill nur in ausreichender Entfernung zur Unterkunft; offene Feuer sind grundsätzlich verboten. Im Falle eines Verstoßes wird eine
sofortige Sonderzahlung in Höhe von 250 € fällig. Der Vermieter kann zusätzliche Kosten für Reinigung oder eine erforderliche (Not)-Sicherungsmaßnahme geltend machen.
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Der Mieter einer Unterkunft verpflichtet sich, mit dem überlassenen Mietobjekt sorgsam und pfleglich umzugehen und Mängel und Schäden, die in der Zeit, in der
er das Mietobjekt bewohnt, in oder am Mietobjekt entstehen, sofort zu melden. Gegenstände, die während des
Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, sind vom Mieter zu ersetzen.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Mietpreis-Rückerstattung zu kündigen und die Räumung zu
verlangen, wenn der Mieter gegen die Platzordnung oder die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten und Mietbedingungen für das angemietete Objekt verstößt, insbesondere, wenn er andere oder
weitere Personen als die angemeldeten aufnimmt, ein Tier in eine tierfreie Unterkunft mitnimmt oder sonst die Pflichten eines ordnungsgemäßen Mieters verletzt.
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Der Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz oder Kostenübernahme (z.B. für Reparatur, Ersatz, Wiederherstellung) aufgrund von
durch den Gast verursachten Mängeln, Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verstößen gegen Mietbedingungen (z.B. Aufenthalt eines Tieres, Rauchen in der Mietunterkunft), die erst nach dessen
Abreise offensichtlich bzw. entdeckt werden, erlischt auch durch die Rückerstattung der Kaution oder eine fristlose Kündigung mit Platzverweis nicht. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung
gestellt.