Unsere Gäste können deshalb ausschließlich ONLINE
- buchen: nach Kategorien oder ihren konkreten Wunschplatz mit direkter Bezahlung per Kreditkarte oder Sofort-Überweisung
- ihre Buchung verwalten, Informationen erhalten und ggf. stornieren - über die persönliche digitale Gästemappe
- kontaktlos einchecken & auschecken ohne Wartezeiten & Formalitäten vor Ort
- Brötchen & Pizza bestellen und Boote reservieren.
Hinweise zu unserer Online-Buchung:
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Campingstellplätzen sowie unserer Mietunterkünfte (Blockhäuser, Safarizelte, Schlaffässer) zur Übernachtung, nachfolgend als Stellplatz / Mietunterkunft bezeichnet.
Angebote zum Abschluss eines Mietvertrags sind freibleibend und unverbindlich.
Naturcamping Zwei Seen kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Mietvertrags mit einem Gast ablehnen oder vorsorglich gegen Rückerstattung des gezahlten
Betrages stornieren, wenn ein Verstoß gegen Buchungsregeln vorliegt bzw. vor Ort zu erwarten ist.
Die aktuell gültigen Preise sind nur über das Online-Buchungssystem abrufbar und individuell abhängig vom Buchungszeitpunkt, der Aufenthaltsdauer, gewählten
Personenzahl, Platz-Kategorie, Stornierungsregel und Verfügbarkeit. Andere Preise haben keine Gültigkeit.
Die Unter- bzw. Weitervermietung der Stellplätze oder Mietunterkünfte sowie deren Nutzung mit zusätzlichen oder anderen Personen als bei Buchung angegeben oder
zu anderen Zwecken als die vereinbarte Beherbergung (z.B. für ein Event, eine private Feier, eine Gewerbeausübung) sind untersagt. Jeder Gast hat während seines Aufenthalts die geltende
Platzordnung zu beachten, die Bestandteil dieser AGB ist.
Online-Buchung und Bezahlung
- Ein Stellplatz / eine Mietunterkunft ist nur direkt online über unsere Buchungsstrecke buchbar. Nach Eingabe des Wunsch-Zeitraums und der Personenzahl werden die
verfügbaren Stellplatzkategorien bzw. Unterkünfte angezeigt. Pro Saison und Kategorie gelten Mindestaufenthalte, die auch ersichtlich sind.
- In jeder Kategorie ist aufgeführt, welche Maximal-Ausrüstung auf einem Stellplatz stehen darf. Es kann nur ein Stellplatz einer Kategorie gebucht werden, für den
die mitgebrachte Camping-Ausrüstung und max. Personenzahl ausgewiesen ist; eine Überbelegung ist nicht gestattet. (Konkretes Beispiel: Ein „Seeplatz 1. Reihe“ lässt sich auch mit weniger
Ausrüstung, z.B. einem kleinen Zelt + Auto, buchen, aber kein „Bulli-Platz“ für ein Wohnmobil.) Jeder Gast ist bei Auswahl und Buchung dafür verantwortlich
bzw. sichert zu, dass keine Überbelegung stattfindet. Falls der Bezug des Platzes/der Unterkunft vor Ort mit der mitgebrachten Ausrüstung nicht möglich sein sollte, ist ggf. keine Alternative
(mehr) verfügbar und ein Aufenthalt kann trotz erfolgter Buchung nicht erfolgen.
- Eine auf der gewählten Platz-Kategorie mögliche Zusatzausrüstung muss bereits im Buchungsprozess hinzugebucht werden.
- Zum Abschluss einer verbindlichen Buchung sind unsere AGB inkl. Buchungs- und Stornierungsbedingungen zu akzeptieren und der Gesamtbetrag sofort zahlbar: per
Sofort-Überweisung oder Kreditkarte. Wird die Zahlung oder ein Restbetrag nach erfolgter Änderung nicht fristgerecht entrichtet, so kann die Buchung sofort unwirksam werden, ohne dass der Gast
nochmals zur Zahlung aufgefordert oder gemahnt bzw. in Kenntnis gesetzt wird. Erfolgt die Bezahlung durch die Belastung einer Kreditkarte, berechtigt uns die Übermittlung der Kartendaten
grundsätzlich zum Einzug ausstehender Beträge über den beauftragten Payment Dienstleister. Die Einwilligung dazu gilt als erteilt.
- Maximal zwei Einheiten sind pro Gast/auf einen Namen und Adresse buchbar. Mehrplatz- bzw. Gruppenaufenthalte mit mehr als 2 Plätzen bzw. 4 Erwachsene ohne
Familienbande können nicht online gebucht werden, auch nicht in mehreren einzelnen Vorgängen, hierzu muss ein gesondertes Anfrage-Formular genutzt werden. Naturcamping Zwei Seen ist bei
Falschangaben oder Zuwiderhandlungen gegen diese Vorgabe jederzeit berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten.
- Es gibt keinen Anspruch auf die Überlassung einer bestimmten Übernachtungsmöglichkeit (dies gilt auch, wenn ein Wunschplatz auf dem Lageplan ausgewählt oder von
Naturcamping Zwei Seen bestimmt wurde), sondern lediglich einen Anspruch auf die Überlassung eines Stellplatzes / Mietobjektes in der gebuchten Kategorie. Ein gewählter Wunschplatz ist
unverbindlich und kann je nach Verfügbarkeit, Eignung und/oder Witterungsbedingungen innerhalb der gleichen Kategorie in einen anderen Platz geändert werden. Falls ein konkreter
gebührenpflichtiger Wunschplatz nicht zur Verfügung steht, fällt selbstverständlich eine dafür erhobene Servicegebühr nicht an.
- Auf dem Platz dürfen sich nicht mehr und keine anderen Personen als die bereits bei Buchung namentlich angemeldeten aufhalten. Bei Verstoß erfolgt Platzverweis
und Aufhebung des Mietvertrages ohne Rückerstattung. Wir behalten uns weitere Schritte vor.
- Die jeweils geltenden Stornierungsregeln sind bei jedem Tarif vor Buchung explizit angegeben: neben dem Tarif befindet ein (I)nfo-Icon, das anklickbar ist) und
gelten mit Abschluss einer verbindlichen Buchung. Ein verbleibendes Guthaben, das nach einer Stornierung entsteht, wird erstattet, daher ist die Verpflichtung zur Sofortzahlung unabhängig vom
Stornierungsanspruch.
- Für die Schranken-Zufahrt auf den Campingplatz mit einem Fahrzeug pro Stellplatz/Mietunterkunft ist die Angabe des KFZ-Kennzeichens des (Zug-)Fahrzeugs erforderlich. Es muss bis spätestens 24 Stunden vor Anreise online angemeldet werden.
An- und Abreise, Aufenthaltszeitraum
Der gebuchte Stellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 14:30 Uhr, das gebuchte Mietobjekt ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein reservierter Stellplatz wird bis
19:00 Uhr freigehalten; sollte sich die Anreise verspäten, ist die Ankunftszeit über die Gästemappe schriftlich anzumelden, ansonsten wird die Buchung entschädigungsfrei aufgehoben. Dies gilt
auch für Stellplätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden. Das Belegen eines Stellplatzes oder Mietobjekts bedeutet keine Stellung eines Ersatzmieters, da die Gäste in der Regel anderweitig
untergebracht werden könnten.
Der gebuchte Aufenthaltszeitraum ist verbindlich; eine spätere Anreise oder frühere Abreise (verkürzter Aufenthalt) führt nicht zu einer Reduzierung des
Gesamtbetrags.
CHECK-OUT BIS 11 Uhr
Die Abreise und somit vollständige Räumung des Stellplatzes bzw. das Verlassen und die Abnahme des endgereinigten Mietobjektes hat bis spätestens 11:00 Uhr zu
erfolgen. Nach erfolgtem Check-out besteht keine Möglichkeit mehr, auf dem Gelände oder unseren Parkflächen zu parken und weiter zu verweilen.
Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in digitaler Form und wird auf Wunsch per E-Mail zugesandt.
Check-in
& digitale Gästemappe
Ab 72 Stunden vor Anreise ist das Online-Check-in (Link in Buchungsbestätigung und Anreise-Mail) aktiviert:
Sind das korrekte Kennzeichen des (Zug-)Fahrzeuges und alle Adress- und Personendaten vollständig hinterlegt, ist der Gast eingecheckt und kann mittels Kennzeichenerkennung unserer Schranke von 14:30 bis 19:00 Uhr eigenständig direkt einfahren.
Ein reservierter Stellplatz wird bis 19:00 Uhr freigehalten; sollte sich die Anreise verspäten, ist die Ankunftszeit über die Gästemappe schriftlich anzumelden,
ansonsten wird die Buchung entschädigungsfrei aufgehoben. Dies gilt auch für Stellplätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden. Das Belegen eines Stellplatzes oder Mietobjekts bedeutet keine
Stellung eines Ersatzmieters, da die Gäste in der Regel anderweitig untergebracht werden könnten.
Über die digitale ZWEI SEEN-Gästemappe erhält jeder Gast den Platzplan und die Anfahrtsskizze zum Stellplatz.
Eine automatische Einfahrtsgenehmigung setzt die vollständige Bezahlung und Anmeldung für den gebuchten Aufenthalt voraus.
Auch bei einer Mietunterkunft muss der Online-Check-in zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anmeldung genutzt werden, ein persönliches Erscheinen an der
Rezeption ist aber sowohl bei An- als auch bei Abreise zur Kautions(rück)zahlung und Schlüsselübergabe erforderlich.
Während des Aufenthaltes ist die Ein- und Ausfahrt über die Schranke nur angemeldeten Kennzeichen möglich, allerdings bleibt die Schranke in der Hauptsaison täglich
zwischen 13:00 bis 15:00 Uhr (Mittagsruhe) und zwischen 22:00 und 7:00 Uhr (Nachtruhe) geschlossen, um die Ruhezeiten auf dem Platz zu gewährleisten.
Nutzung des Stellplatzes/Mietobjektes
Der Stellplatz/die Mietunterkunft darf nur durch die bereits bei Buchung angegebenen, namentlich genannten Personen genutzt werden. Die Maximalbelegung für den
jeweiligen Stellplatz/Mietunterkunft darf nicht überschritten werden.
Zusätzliche Personen - falls möglich - müssen vor ihrer Anreise angefragt, ordentlich angemeldet und nachberechnet werden.
Es ist untersagt, auf dem gemieteten Stellplatz oder in der Unterkunft private Feierlichkeiten, Veranstaltungen o.ä. abzuhalten bzw. diese gewerblich zu nutzen. Bei Verstoß erfolgt Platzverweis und Aufhebung des Mietvertrages ohne Rückerstattung. Wir behalten uns weitere rechtliche Schritte vor.
Der Gast ist persönlich für alle Verpflichtungen haftbar, die sich aus der Buchung bzw. dem Aufenthalt ergeben. Dies betrifft auch die vollständige und
fristgemäße Datenübermittlung für die von ihm angemeldeten Gäste für die Meldung der Kurabgabe.
Buchungen bzw. alleinige Aufenthalte von Jugendlichen unter 18 Jahren sind nicht gestattet.
Intensive Stromverbraucher wie Heiz- und Klimageräte und insbesondere Elektrofahrzeuge (HEV/PEV/EV) dürfen am Stellplatz bzw. an der Mietunterkunft nicht betrieben
bzw. geladen werden, es kann dadurch zu massiven Schäden am Leitungsnetz kommen. Wir halten aus diesem Grund eigene E-Auto-Ladesäulen bereit. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Platzverweis.
Es gibt keinen Anspruch auf die Überlassung einer bestimmten Übernachtungsmöglichkeit (dies gilt auch, wenn ein Wunschplatz auf dem Lageplan ausgewählt oder von
Naturcamping Zwei Seen bestimmt wurde), sondern lediglich einen Anspruch auf die Überlassung einer Übernachtungsmöglichkeit in der gebuchten Kategorie. Ein Wunschplatz ist unverbindlich und kann
je nach Verfügbarkeit, Eignung und/oder Witterungsbedingungen innerhalb der gleichen Kategorie in einen anderen Platz geändert werden. Wenn ein konkreter gebührenpflichtiger Wunschplatz nicht zur
Verfügung steht, fällt eine dafür erhobene Servicegebühr nicht an.
Stornierung oder Änderung einer verbindlichen Buchung
Nicht-Anreise (No-Show), verkürzter Aufenthalt (spätere Anreise oder frühere Abreise)
Grundsätzlich gilt gemäß BGB: Ein Gast, der aus persönlichen Gründen seine bestehende Buchung storniert, sie nach Anreise abbricht oder innerhalb seines
reservierten Zeitraums später an- bzw. früher abreist, ist gesetzlich zur Zahlung des gesamten Aufenthaltspreises verpflichtet. Wir empfehlen daher den Abschluss einer
Reiserücktritts-/abbruchversicherung.
Eine Stornierung einer verbindlich abgeschlossenen Buchung ist nur gemäß der vor Buchungsabschluss einsehbaren und akzeptierten individuellen Stornierungsregeln des
gebuchten Tarifs möglich und kann ausschließlich nur über die Online-Buchungsverwaltung/Digitale ZWEI SEEN-Gästemappe vorgenommen werden.
Eine nachträgliche Änderung des gebuchten Zeitraums (Umbuchung) ist grundsätzlich nicht möglich beziehungsweise gilt auch als Stornierung, da eine verbindliche
Buchung sich immer auf eine konkrete Stellplatz- oder Mietunterkunftskategorie in einem bestimmten Zeitraum bezieht.
Bei Nichtanreise, späterer Anreise oder vorzeitiger Abreise (kürzerer Aufenthalt als gebucht) ist der vereinbarte Aufenthaltspreis vollständig zu entrichten. Das
Belegen eines Stellplatzes oder Mietobjekts bedeutet keine Stellung eines Ersatzmieters, da die Gäste in der Regel anderweitig untergebracht werden können.
Pflichten
Der Campinggast ist zur Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die
aktuelle Platzordnung, die Vertragsbestandteil ist.
Naturcamping Zwei Seen ist berechtigt, die Buchung ohne Einhaltung einer Frist bzw. einen Aufenthalt außerordentlich zu kündigen, wenn der Gast durch sein Verhalten
andere gefährdet, nachhaltig stört, den Stellplatz oder das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Gast den gesamten vereinbarten Preis zu
entrichten.
Naturcamping Zwei Seen darf nur von angemeldeten Personen betreten werden. Angemeldet sind die im Vertrag namentlich benannten Personen. Weitere Besucher
unterliegen einer vorherigen Genehmigung durch die Rezeption und zahlen entsprechende Besuchergebühren. Der Gast meldet Besucher spätestens einen Tag vor Ankunft an und haftet für die Entrichtung
der Besuchergebühren sowie für die Einhaltung der AGB und Platzordnung. Besucher ohne Zutrittserlaubnis durch die Rezeption zahlen eine erhöhte Gebühr von 50 EUR pro Tag und Person. PKW von
Besuchern parken außerhalb des Campingplatzes. Naturcamping Zwei Seen kann kostenpflichtige Ausnahmen gewähren.
Mietunterkünfte
* Bei Anreise ist eine Kaution von 150 € (in den Fässern: 50 EUR) in bar zu hinterlegen. Die Kaution / Sicherheitsleistung wird bei ordnungsgemäßer, gereinigter und
mängelfreier Rückgabe des Mietobjekts und der Ausstattung zurückerstattet.
* Die besenreine Endreinigung der Mietunterkunft erfolgt durch den Mieter. Reinigungsutensilien/-mittel und Checkliste werden gestellt. Die Grundnachreinigung
übernimmt der Vermieter.
* Check-in / Anreise zwischen 15 bis 18 Uhr/Check-out am Abreisetag bis 11 Uhr. Vor Schlüssel- und Transponderabgabe und Kautionsrückgabe in der Rezeption erfolgt
die Abnahme der Mietunterkunft durch unser Personal.
* Vermietet werden unsere Unterkünfte grundsätzlich nur an Mieter über 18 Jahren. Das Mietobjekt darf nur bis zu der angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden, die bereits bei Anmeldung angegeben werden müssen. Eine Aufbettung ist nicht möglich.
* Maximale Personenanzahl:
* Alle Gäste sind verpflichtet, sich an die Platzordnung zu halten. Private Feierlichkeiten bzw. die Nutzung der Mietunterkunft als Event-Location sind untersagt. Der Hauptmieter einer Unterkunft haftet persönlich für alle Gäste. Tagesbesucher sind vor Betreten des Geländes genehmigungs- und gebührenpflichtig.
* Betten müssen vor Nutzung mit eigenen Laken bezogen werden.
* In allen unseren Mietunterkünften gilt Rauchverbot, dies gilt auch für Terrassen, Vorzelte und die direkte Umgebung der Unterkünfte aus Holz oder Zeltstoff. Bitte
benutzen Sie auch den Grill nur in ausreichender Entfernung zur Unterkunft; offene Feuer sind grundsätzlich verboten. Im Falle eines Verstoßes wird eine sofortige Sonderzahlung in Höhe von 250 €
fällig. Der Vermieter kann zusätzliche Kosten für Reinigung oder eine erforderliche (Not)-Sicherungsmaßnahme geltend machen.
* Hinweis: An unseren Mietunterkünften ist das Laden von E-Autos untersagt, weil das Leitungsnetz dafür nicht ausgelegt ist (es können massive Schäden auftreten).
Wir bieten deshalb zwei eigene E-Ladesäulen an.
* Der Mieter einer Unterkunft verpflichtet sich, mit dem überlassenen Mietobjekt sorgsam und pfleglich umzugehen und Mängel und Schäden, die in der Zeit, in der er
das Mietobjekt bewohnt, in oder am Mietobjekt entstehen, sofort zu melden. Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, sind vom Mieter zu ersetzen.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Mietpreis-Rückerstattung zu kündigen und die Räumung zu verlangen, wenn der Mieter gegen die Platzordnung oder die ihm
obliegenden Sorgfaltspflichten, Auflagen (Verbot E-Auto-Laden) und Mietbedingungen für das angemietete Objekt verstößt, insbesondere, wenn er andere oder weitere Personen als die
angemeldeten aufnimmt, ein Tier in eine tierfreie Unterkunft mitnimmt oder sonst die Pflichten eines ordnungsgemäßen Mieters verletzt.
* Der Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz oder Kostenübernahme (z.B. für Reparatur, Ersatz, Wiederherstellung) aufgrund von durch den Gast verursachten
Mängeln, Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verstößen gegen Mietbedingungen (z.B. Aufenthalt eines Tieres, Rauchen in der Mietunterkunft), die erst nach dessen Abreise offensichtlich bzw.
entdeckt werden, erlischt auch durch die Rückerstattung der Kaution oder eine fristlose Kündigung mit Platzverweis nicht. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Hund
Das Mitbringen von Hunden (maximal 2 pro Stellplatz/Familie, in der Hauptsaison PLUS maximal einer) bedarf der vorherigen Anzeige durch den Gast, wobei der
Campingplatz in allen Fällen die Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Gründen verweigern kann. Pro Hund ist ein zusätzliches Entgelt zu entrichten.
Der Gast hat Sorge zu tragen, dass der Hund auf dem eigenen Stellplatz verbleibt. Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände (keine Langlaufleine). Von
Hunden verursachte Schäden oder Verunreinigungen sind umgehend vom Gast zu beseitigen.
Nicht erlaubt sind Hunde in den Sanitärgebäuden, auf dem Spielplatz, am Strand außerhalb des ausgewiesenen Hundebadestrands und in allen Mietunterkünften.
Wird zum Mietende festgestellt, dass ein Hund anwesend war, erheben wir pauschal eine Gebühr von mind. 250 EUR € für Lüftung, Sonderreinigung und Mietausfall, da
Allergiker diese für längere Zeit nicht buchen können. Dem Gast steht es im Falle einer Pauschalierung frei, nachzuweisen, dass die tatsächlich angefallenen Kosten geringer sind.
Naturcamping Zwei Seen nimmt grundsätzlich keine gefährlichen Hunde auf und zwar unabhängig davon, in welchem Bundesland sie als solche gelten. Bei Verstößen
und/oder nicht nur unerheblichen Beeinträchtigungen anderer Gäste durch mitgeführte Hunde behält Naturcamping Zwei Seen sich eine fristlose außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem
Grund sowie das Aussprechen und Durchsetzen eines Hausverbotes vor.
Haftung
Das Betreten und Benutzen des Campingplatzes und aller Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Die verschuldensunabhängige Haftung von Naturcamping Zwei Seen und/oder seiner Mitarbeiter für anfängliche Sachmängel der Mietsache wird ausgeschlossen. Darüber
hinaus kann ein Gast Schadensersatz nur verlangen, soweit dem Campingplatz Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder der Campingplatz wesentliche Vertragspflichten schuldhaft verletzt
hat; in letzt genanntem Fall ist die Schadensersatzhaftung des Campingplatzes jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Beispiele, für die keine Haftung übernommen wird:
* Stromausfälle,
* Sturm- und Wetterschäden, Hochwasser und Blitz bzw. Hagelschäden.
* Einbruch oder Diebstahl.
Der Gast übernimmt die Haftung, insbesondere gegenüber Dritten,
* bei nicht ordnungsgemäßen Stromanschlüssen
* bei Schäden durch seine Gasanlagen
* bei Schäden an Gegenständen, Anlagen, Natur und Umwelt des Campingplatzes
* bei Verstopfung oder Verunreinigung durch Entsorgung in Toiletten, Chemiecassettenentleerung und Grauwasserablass.
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Stellplatzes oder der Mietunterkunft sind durch den Gast unverzüglich zu melden.
Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Gastes unmittelbar dem Campingplatz angezeigt worden sind. Es ist
eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).
Außerordentlicher Rücktritt, Platzverweis und Hausverbot
Naturcamping Zwei Seen ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder
andere vom Campingplatz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Desweiteren, wenn Stellplätze oder Mietunterkünfte schuldhaft unter falscher, irreführender
Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. persönliche Angaben der Gäste, Gruppenreisen, Größenangaben bei Fahrzeugen/Anhängern, Gewichtsangaben gebucht wurden oder der Campingplatz begründeten
Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Campingplatzes in der Öffentlichkeit gefährden können,
ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Campingplatzes zuzurechnen ist, wie z.B. die Mitgliedschaft des Gasts in einer extremistischen Organisation.
In Ausübung des Hausrechtes darf das Personal des Campingplatzes die Aufnahme von Personen verweigern, sie des Platzes verweisen oder ein dauerhaftes Hausverbot
aussprechen und durchsetzen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Platzordnung und AGB notwendig erscheint. Ist der Verursacher nicht auszumachen, ist die gesamte Gruppe bzw. Familie
betroffen.
Naturcamping Zwei Seen ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen (§ 569 BGB), insbesondere, wenn der Gast während seines Aufenthalts
andere Gäste oder das Personal beleidigt oder gefährdet, die Ruhe und Ordnung nachhaltig stört, sich feindlich oder diskriminierend äußert bzw. verhält, das Inventar des Platzes bzw. die
Ausstattung mutwillig zerstört, beschädigt oder entfernt (Diebstahl), bei Missbrauch an Strom-, Frischwasser- oder Abwasserinfrastruktur, unter illegalem Drogenkonsum steht, alkoholisiert ist,
für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit nutzt und/oder wenn er sich in andere Weise vertragswidrig verhält.
Ein Anspruch auf Erstattung des gezahlten Aufenthaltspreises besteht unter diesen Umständen nicht.
Streitschlichtungsverfahren
Naturcamping Zwei Seen ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Campingvertrag ist Neubrandenburg. Sollten einzelne
Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Wir behalten uns vor, Irrtümer und Rechenfehler zu berichtigen.
Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Naturcamping Zwei Seen.